Pressemitteilung 14.11.2022
Bundesfinanzminister Christian Lindner geht mit der Aktienrente in die Offensive. „Das Modell für die Aktienrente steht“ laut FAZ vom 4.11. und laut FAZ vom 12.11. erhält das Finanzministerium aus dem Bundeshaushalt 2023 zehn Milliarden Euro für „den Einstieg in die Aktienrente“. Die Aktienrente ist ein guter Ansatz zur langfristigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente.
Noch dringlicher ist allerdings die Frage, wie die private Vorsorge der jungen Generation nach „Riester“ aussehen soll. Das seit 2022 gesetzlich komplett bereitstehende Paneuropäische Private Pensionsprodukt PEPP darf nicht länger ignoriert werden. PEPP sollte zu einem zentralen Baustein der privaten Vorsorge in Deutschland werden.
PEPP und Aktienrente für die junge Generation
- Die staatliche Rente gerät zunehmend unter Druck, die „Haltelinie“ bei 48 Prozent ist nur bis 2025 gesetzlich gesichert . Die junge Generation muss ihre private finanzielle Zukunftsvorsorge viel mehr als bisher in die eigene Hand nehmen und braucht dafür passende Konzepte.
- Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt PEPP ist seit dem 22. März 2022 geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten und sollte ein zentraler Baustein der betrieblichen und privaten Altersvorsorge (bAV und pAV) in Deutschland werden.
- Die Aktienrente stärkt die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung durch Bildung einer kapitalgeckten Reserve.
Fragmentierte Erwerbs-Biographien
Die Reformdiskussion der Bundesregierung zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge muss den Bedarf der jungen Generation mit ihren fragmentierten und wenig planbaren Erwerbs-Biographien im Fokus haben. „Die betriebliche Vorsorge muss flexibel und reibungslos mit der individuellen privaten Vorsorge vernetzt werden,“ fordert Dr. Klaus Mössle, Geschäftsführer von IFF Investments For Future.
Denn zu Beginn der Karriere ist heutzutage die Verweildauer bei einem Arbeitgeber oft ganz bewusst sehr kurz und wird zum Beispiel von einer selbständigen Tätigkeit, einer weiteren Ausbildungsphase oder einem Auslandsjob abgelöst. Es ist daher heute leider keine Ausnahme mehr, wenn Mit-Dreißiger zehn Jahre nach Abschluss ihrer Berufsausbildung noch keine Ansprüche in der bAV erworben haben. Diese Ansprüche werden in der Regel erst nach 3- oder 5-jähriger Betriebszugehörigkeit unverfallbar.
PEPP als zentraler Baustein einer modernen Vorsorge-Landschaft
Nahezu unbemerkt trat am 22. März 2022 die Verordnung (EU) 2019/1238 zum PEPP auch in Deutschland in Kraft. Mit PEPP steht ein kompletter gesetzlicher Governance-Rahmen für Altersvorsorge-Produkte der zweiten und dritten Säule bereit. Anders als „Riester“ erlaubt PEPP in der Kapitalanlage neben Garantie-Modellen auch andere, in der Praxis bewährte Ansätze der Kapitalsicherung und Rendite-Risiko-Optimierung für die Anspar- und Auszahlungsphase.
Zugleich sind alle aktuellen Anforderungen eines modernen Verbraucherschutzes an Produktklarheit, Produktinformation, Kostentransparenz und Kostenkontrolle sowie ESG-Reporting und aufsichtsrechtlicher Governance durch BaFin und EIOPA in die gesetzliche Regelung des PEPP bereits eingebaut.
Trotz dieser Vorzüge wird das PEPP in der Vorsorge-Debatte von Wissenschaft, Praxis und Medien weitgehend ignoriert. Es gibt allerdings auch namhafte Ausnahmen. Wie die online-Plattform LeiterbAV berichtete, sprach zum Beispiel der erfahrene bAV- und Finanzexperte und Chef der Bayer Pensionskasse Dr. Stefan Nellshen auf einer Tagung der ABA Fachvereinigung Pensionskassen im Oktober 2018 „der Idee PEPP grundsätzlich einen gewissen Charme zu“. Die zentrale Aussage seines Vortrags war die klare Forderung: „wir brauchen ein bAV-PEPP“!
Nur drei Federstriche des Gesetzgebers für einen Quantensprung
Durch Anerkennung des PEPP als staatlich zertifiziertes und gefördertes Produkt der pAV und bAV könnte der Gesetzgeber die deutsche Vorsorge-Landschaft enorm bereichern. Und zwar durch ein kontenbasiertes Anlagekonzept, das den Bedürfnissen der jungen Generation nach Flexibilität, Mobilität und Portabilität ebenso gerecht wird wie den Bedürfnissen mittelständischer Arbeitgeber nach qualitativ hochwertigen, einfach zu administrierenden kostengünstigen Vorsorgelösungen.
„Es fehlen nur drei Federstriche des Gesetzgebers zu einem Quantensprung in der deutschen Vorsorge-Landschaft“, so Dr. Klaus Mössle von IFF Investments For Future:
- Anerkennung des PEPP als zusätzliches pAV- und bAV-Produkt.
- Nachgelagerte Besteuerung und steuer-neutrale Portabilität auch für das PEPP
- Aktienrente zum langfristigen Aufbau einer kapitalgeckten Reserve in der GRV.
Visualisierung (Anlage)
Schaubild „PEPP und Aktienrente für die Jungen“
Kontakt:
Dr. Klaus Mössle
IFF Investments For Future GmbH
Tel: 0151 55220011
E-Mail: km@iff.world
Frankfurt am Main, 14.11.2022